Montag, 27. Dezember 2010

Neues Feature: Umfrage zu aktuellen Themen

Zum Jahresschluss habe ich hier ein neues Feature eingefügt. Um mehr über Ihre Meinung zu den aktuellen Themen zu erfahren, werde ich zu vielen Themen eine Umfrage schalten.
Die Fragen werden dann ca. 1 Woche lang auf der rechten Spalte anklickbar sein.

Beginnen möchte ich mit einem kleinen Fragebogen über das vergangene Jahr 2010. Dieses hat ja einige Fälle der Zensurversuche in Deutschland, Europa, USA, China,... aufgezeigt. Dieser Blog hat zwar nur noch von wenigen Vorfällen gegen Ende des Jahres berichten können. Ich gehe aber davon aus, dass Sie über die übrigen Fälle, die in der Umfrage genannt sind, trotzdem bestens informiert sind.
Ich möchte nun von Ihnen wissen, welcher Zensurversuch Sie im Jahr 2010 am meisten verärgert hat. Zur Auswahl stehen:

Die Liste könnte noch endlos fortgesetzt werden. Da Zensur 2010 ein herrschendes Thema war, können Sie sich sicher sein, hierzu auch im Jahr 2011 auf dieser Webseite viele Artikel lesen zu können.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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Donnerstag, 16. Dezember 2010

Jugendschutz / JMStV Teil 3: Abstimmung gegen Gesetzesentwurf

Wie heise.de berichtet, wurde heute die Novellierung des JMStV im Landtag von Nordrhein-Westfalen einstimmig abgelehnt. Es scheint sich der Widerstand der Netzgemeinde gelohnt zu haben.


Der Staatsvertrag wäre meiner Meinung nach zwar vom Grundgedanken gut gewesen, Kinder und Jugend vor gewaltverherrlichenden oder erotischen Inhalten zu schützen. Doch war er schlecht ausgearbeitet und offensichtlich wurden die Konsequenzen für private und kleine Homepage-Betreiber nicht durchdacht.

Durch die heutige Abstimmung wird das Gesetz nun erstmal nicht zum Januar 2011 in Kraft treten. Scheinbar soll aber bald ein neuer Versuch gestartet werden, das Gesetz von 2003 zu novellieren. Das nächste Mal aber wohl mit dem Vorsatz, auch Stimmen von Internet-Experten anzuhören. Dies wurde ja augenfällig im ersten Anlauf verpasst.

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Dienstag, 14. Dezember 2010

Jugendschutz / JMStV Teil 2: ein Gesetz von C-Juristen

Wie schon im ersten Teil kurz angedeutet, sind nicht nur die potenziellen Auswirkungen auf kleine und private Homepage-Betreiber, sondern es ist auch die schlechte Ausformulierung ein großer Kritikpunkt am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, kurz JMStV. (Es empfliehlt sich, zunächst den ersten Artikel zum JMStV zu lesen!)

Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Juristischen Fakultät an der Universität Münster nimmt zum JMStV wie folgt Stellung: "[M]an wird den Verdacht nicht los, daß hier 'Legastheniker' am Werke waren, die erst nach mehrfachen Anläufen ihr Jurastudium an irgendeiner C-Universität zu Ende gebracht haben." Er spielt damit auf die teils widersprüchlichen, teils juristisch unklaren Formulierungen an und fordert, dass sich die Politik mehr Zeit lassen solle beim "Machen" von Gesetzen.

Beispielsweise scheint laut selbstaendig-im-netz.de noch nicht endgültig geklärt zu sein, ob bereits ein Bericht über Filme oder Spiele mit Altersbeschränkung zu einer Kennzeichnungspflicht führen. Im ersten Teil zum JMStV konnte der Eindruck entstehen, dass von der Altersklassifizierungspflicht nicht viele Homepages betroffen wurde. Durch obige Aussage relativiert sich jedoch diese Annahme, denn über Filme oder Computerspiele berichtet sicherlich (fast) jeder Blog und jedes Forum irgendwann einmal.

Ein weiterer Punkt ist, dass journalistische Webseiten eine Sonderbehandlung erfahren und von dieser Altersklassifizierung ausgenommen sind. Laut §5, Abs. 8 JMStV sind dies "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien", an denen ein "berechtigtes Interesse" besteht. Hier dürfen dann - wie z.B. auf bild.de üblich - nackte Tatsachen oder Kriegsbilder dargestellt werden, ohne dass diese für Kinder und Jugendliche geblockt werden. Ob dann jedoch ein Nachrichten-Blog einer Privatperson auch ein "berechtigtes Interesse" aufweist, und solche Szenen ebenfalls darstellen darf, wird aus den Gesetzestexten nicht klar.

Gerade diese mangelnde Rechtssicherheit ist wohl Grund der aktuellen Aufregung im Internet. Erst wenn durch Gerichtsurteile mehr Sicherheit entsteht, sind wohl die tatsächlichen Auswirkungen des JMStV absehbar. Dann wird sich auch herausstellen, ob das neue Gesetz bringt, was es bringen soll: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche.
Doch bis die Kennzeichnungspflicht ihren erhofften Nutzen bringt, ist sie meines Erachtens durch unklare Gesetzgebung eine Gefahr für Informations- und Meinungsfreiheit.

Ich werde Sie hier auf dem Laufenden halten.

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Sonntag, 12. Dezember 2010

Jugendschutz / JMStV Teil 1: Blog-Sterben und Aufblühen der Erotikbranche

Wer in den letzten Wochen und Monaten Nachrichten und Blogs in Deutschland verfolgt hat, ist sicherlich über eine kontroverse Diskussion über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gestolpert. Dieser existiert zwar bereits seit 2003, soll nun aber zum 1.1.2011 verschärft werden.

Dem Gesetzesentwurf vom Juli 2010 muss abschließend nur noch durch die Landesparlamente zugestimmt werden, damit er zum neuen Jahr in Kraft treten kann. Dabei stößt der JMStV aber auf viel Gegenwehr v.a. aus der Internet-Community. Einige Blogger haben schon angedroht, ihren Internetauftritt zum 1.1.2011 völlig zu beenden.

Tritt der Staatsvertrag tatsächlich zum 1.1.2011 in Kraft - und so sieht es momentan aus -, dann müssen Homepage-Betreiber "entwicklungsbeeinträchtigende" Inhalte ihrer Webseite mit Altersfreigaben kennzeichnen, unterteilt in die Stufen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren. Alternativ können auch Sendezeiten eingeführt werden, so dass diese Inhalte nur von 22/23 Uhr bis 6 Uhr erreichbar sind. Die gekennzeichneten Inhalte sollen dann durch eine Jugendschutz-Software gefiltert werden können. Dass solch eine Software bis dato - Mitte Dezember! - nicht existiert, scheint die Politiker aber nicht weiter zu stören.

Jeder Homepage-Betreiber mit Sitz in Deutschland muss nun also alle bisherigen wie auch zukünftigen Inhalte auf Entwicklungsbeeinträchtigung prüfen und ggf. ein entsprechendes FSK-Label anbringen. Wie dieses technisch genau auszusehen hat, steht knapp 3 Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes ebenfalls noch nicht fest. Dass bei einer falschen Altersklassifizierung dem Betreiber aber hohe Abmahnkosten drohen könnten (von bis zu 50 000 Euro ist die Rede), wird meines Erachtens dazu führen, dass einige Autoren Ihre Beiträge im Ausland veröffentlichen oder ihren Internetauftritt gar ganz beenden werden.

Und auch wenn eigentlich nicht viele Homepages von dem neuen Gesetz betroffen sind, da sie keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte anbieten, so wird doch jeder Betreiber gezwungen sein, sich mit einer Altersklassifizierung auseinanderzusetzen, um von der Jugendschutz-Software - wie sie dann auch immer aussehen mag - nicht ausgefiltert zu werden und somit eine wichtige Zielgruppe nicht erreichen zu können.

Diese neue Alternative zur Altersklassifizierung zeigt auch, dass diese Regelungen wohl von Juristen entworfen wurden, die selbst nur sehr selten im Internet unterwegs sind: Durch die Novellierung des JMStV wird sich die deutsche Erotikbranche nämlich gerade die Hände reiben und sich auf den "verschärften Jugendschutz" freuen. Denn nun müssen die erotischen Inhalte nicht mehr durch Altersverifizierung (Personalausweis oder Kreditkarte) oder Sendezeiten beschränkt werden, sondern es kann von der neu eingeführten Alternative der Altersklassifizierung Gebrauch gemacht werden. So können die erotischen Seiten nun frei angezeigt werden, lediglich mit dem FSK18-Label versehen. Lassen Eltern ihre Kinder dann ohne Jugendschutz-Software im Internet surfen, so sind diese Seiten von nun an auch für diese frei zugänglich. Interessant ist hierzu auch der Artikel auf ak-zensur.de.

Mein Fazit für den ersten Teil: Auf den ersten Blick scheint dieses Gesetz tatsächlich Eltern zu helfen, durch entsprechende Software ihre Kinder vor "gefährlichen" Inhalten zu schützen. Doch erstens müssen sich die Eltern auch tatsächlich darum kümmern, denn sonst sind fortan wohl auch Erotikseiten frei erreichbar, und zweitens sind die neuen Regelungen noch lange nicht ausgereift. Hier wurde scheinbar ein Gesetz ganz überstürzt überarbeitet, ohne sich über die Folgen für private oder kleine Anbieter im Klaren zu sein.
Auf die mangelnde Rechtssicherheit werde ich dann im zweiten Teil noch genauer eingehen. Dieser wird hier in den nächsten Tagen erscheinen.

Übrigens: Wer selbst eine Homepage betreibt, ob Blog, Forum oder Shop, und sich nicht sicher ist, ob und wie er zum 1.1.2011 reagieren muss, dem lege ich die gut strukturierte Übersicht von Thomas Schwenke und Simon Möller nahe. Später soll es dann auf altersklassifizierung.de einen Fragebogen geben, in dem man unkompliziert und ohne Registrierung die Altersfreigabe seiner Homepage ermitteln können soll.

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Freitag, 10. Dezember 2010

Wikileaks-Zensur durch private Firmen

Wikileaks ist momentan auf Grund der jüngsten Enthüllungen geheimer Depeschen-Dokumente in aller Munde. Doch neben diverser Regierungen, die in den Papieren nicht gut weg kommen, versuchen nun auch private Unternehmen die Verbreitung der Dokumente zu verhindern und sich bewusst gegen Wikileaks zu richten. So schlossen beispielsweise die Finanzdienstleister Visa, Mastercard, PostFinance und PayPal Wikileaks-Spendenkonten, scheinbar um Wikileaks "mundtot" zu machen, wie ein Wikileaks-Sprecher via Twitter vermutet. Dass man über Paypal aber dem KuKluxKlan spenden oder mit seiner Visa/Mastercard in diktatorisch geführten Ländern einkaufen kann,
scheint in diesem Zusammenhang geradezu paradox.
Nicht zuletzt machte auch Twitter - als Mikroblogging-Dienst eigentlich Sinnbild der modernen Pressefreiheit - diese Woche den Anschein, in die Meinungsfreiheit bewusst einzugreifen: Obwohl Themen rund um Wikileaks dort gerade heiß diskutiert werden, erscheinen Schlagworte wie #Wikileaks nicht unter den Trend-Themen. Dies begründet Twitter allerdings mit einem Algorithmus, der angeblich lange diskutierte Themen nicht in der Trendliste erscheinen ließe.

Wenn man einen gemeinsamen Nenner der oben genannten Firmen sucht, fällt auf, dass (mit Ausnahme von PostFinance) alle ihren Unternehmenssitz in den USA haben. Dass gerade amerikanische Firmen Wikileaks boykottieren scheint kein Zufall zu sein, ist wohl vielmehr auf den Druck der US-Regierung zurückzuführen. Man kann vermuten, dass diese Konsequenzen androht für Firmen, die mit Wikileaks zusammenarbeiten. Besonders heikel finde ich daran, dass Wikileaks ja nie verurteilt wurde, und dennoch auf eine Ebene mit Terrorismus und Kinderpornografie gestellt wird. Die ganze Situation erinnert gar an die Ängste, die nach dem 11. September 2001 geschürt wurden. Wie spiegel.de berichtet, bekommen amerikanische Studenten zur Zeit gar E-Mails von ihren Universitäten, sie sollten nicht mit den Wikileaks-Dokumenten in Berührung kommen, wenn sie sich ihre Karriere nicht verbauen möchten. Hintergrund ist der Sicherheitscheck, den Berufseinsteiger ablegen müssen, wenn sie im US-Staatsdienst tätig werden möchten. Dort muss der Absolvent angeben, ob er schon einmal illegal auf Regierungsdaten zugegriffen hat.

Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Wir sollten uns nochmal vor Augen halten, dass es ja gar kein ordentliches Verfahren oder einen Urteilsspruch gegen Wikileaks gegeben hat, der diese Illegalität bescheinigt. Und dennoch wird von der US-Regierung alles daran gesetzt, Wikileaks zu ersticken. Soviel also zum Amendment 1 der US-amerikanischen Verfassung, in der es heißt: "Congress shall make no law [...] abridging the freedom of speech, or of the press".

Ähnlich sieht das laut winfuture.de auch die UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay: "Wenn Wikileaks illegal gehandelt habe, sollte das durch das Rechtssystem geahndet werden, nicht aber durch Druck und Einschüchterung von Seiten Dritter". Sie kritisiert damit bestimmte Aktionen, die Wikileaks von der Veröffentlichung weiterer Dokumente abhalten sollen und sieht somit das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit verletzt.

Die zahlreichen Sympathisanten von Wikileaks lassen sich jedenfalls nicht so leicht einschüchtern. So entsteht momentan ein wahrer Cyber-Krieg, in dem diese die Webseiten der Firmen, die Wikileaks boykottieren, mit massenhaften Aufrufen zum Kollabieren bringen, Stichwort Operation Payback. Ob dies jedoch etwas bewirkt, wage ich zu bezweifeln. Dazu lassen sich die Firmen leider zu sehr von der US-Regierung einschüchtern.

Hier passt dann wohl der leicht abgewandelte Slogan: Pressefreiheit ist unbezahlbar, für alles andere gibt es Mastercard!

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Freitag, 3. Dezember 2010

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Hier startet in Kürze ein Weblog, der Sie stets auf dem Laufenden halten wird über alle Themen rund um Zensur.
Das Jahr 2010 hat gezeigt, dass Zensur ein aufkommendes und aktuelles Thema ist. Nachrichten um die Internetzensur in China oder der Protest in Deutschland gegen die Sperrung von Internetseiten (Stichwort Zensursula) wurden heiß diskutiert. Ganz aktuell wurde ein Gesetzesentwurf zum Jugendschutz für 2011 vorgeschlagen, der auf viele Gegenstimmen stößt. Hierzu folgt in Kürze ein eigener Artikel.

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